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Reiseversicherung - Reiserücktritt

Wir erstatten Ihnen die Kosten für die Stornierung, die Ihr Reiseanbieter Ihnen gemäß den Verkaufsbedingungen bis zur Höhe der gewählten Tarifvariante in Rechnung stellt, falls Sie Ihre Reise absagen müssen.

Die maximale Entschädigung pro Schadensfall, bei jeder Gruppenpolice, entspricht der gewählten Tarifvariante für alle betroffenen Versicherten desselben Schadensfalls. Sollte der angegebene Grenzbetrag überschritten werden, wird die Entschädigung proportional unter den betroffenen Versicherten aufgeteilt und entsprechend der von jedem Versicherten versicherten Summe berechnet.

Wir übernehmen keine Kosten für Flughafensteuern, Verwaltungsgebühren für Ausstellung oder Stornierung, Versicherungen oder andere Zuschläge, die nicht vom Dienstleister bezahlt werden.

Sie müssen die Reise vor dem Startdatum absagen und den Anbieter benachrichtigen. Diese Garantie gilt bis zu dem Tag und der Uhrzeit, zu der Ihre Reise beginnen soll.

Die versicherten Gründe, die Sie daran hindern, die Reise anzutreten, müssen nach 72 Stunden von Ihrem Beitritt zur Versicherung auftreten; es sei denn, Sie treten der Versicherung gleichzeitig bei, wenn Sie die Reise buchen.

Die versicherten Gründe, die Sie daran hindern, die Reise am geplanten Datum anzutreten, sind die folgenden:

Aus gesundheitlichen Gründen:

  • Schwere Krankheit, schwerwiegende körperliche Verletzung oder Tod von:
    • Ihnen
    • Tod eines Verwandten dritten Grades von Ihnen.
  • Bei Schwangerschaftskomplikationen oder Fehlgeburt.

Aus rechtlichen Gründen:

  • Wenn Sie als Partei, Zeuge vor Gericht oder als Geschworener geladen sind.
  • Wenn Sie als Mitglied eines Wahlvorstands geladen sind.
  • Wenn Sie von der Polizei festgenommen werden (solange es sich nicht um ein Verbrechen handelt).
  • Wenn Sie wegen Verfahren im Zusammenhang mit Ihrer Scheidung geladen sind.
  • Wenn Ihnen ein Kind zur Adoption am geplanten Reisedatum übergeben wird.

Aus beruflichen Gründen:

  • Wenn Sie von Ihrer Arbeit entlassen werden. Es muss eine nicht disziplinarische Entlassung sein. 
  • Wenn Sie an offiziellen Prüfungen an den Reisedaten teilnehmen müssen. 
  • Wenn Ihr Arbeitsvertrag verlängert wird. 
  • Wenn Sie versetzt werden und Ihre Adresse ändern müssen.

Aus außergewöhnlichen Gründen:

  • Wenn die Behörden den Ort, von dem Sie Ihre Reise beginnen, offiziell zur „Katastrophenzone“ erklären. 
  • Wenn am Zielort ein terroristischer Akt oder eine Naturkatastrophe eintritt. Dies muss innerhalb der 30 Tage vor dem Startdatum Ihrer Reise geschehen. Es muss innerhalb einer Entfernung von weniger als 30 km vom Zielort stattfinden. 
  • Wenn Ihr Unternehmen für bankrott erklärt wird.

Aus anderen Gründen:

  • Wenn Sie eine parallele Einkommensteuererklärung vom Finanzministerium für einen Betrag von mehr als 600 Euro erhalten. 
  • Wenn Sie die Reise absagen, weil Sie eine ähnliche Reise in einer öffentlichen Verlosung vor einem Notar gewonnen haben. 
  • Wenn Ihnen ein offizielles Stipendium zugeteilt wird, das mit den Reisedaten zusammenfällt.

Wenn Sie Ihre Reise aus einem der versicherten Gründe absagen, übernehmen wir auch die Stornierungskosten für eine Begleitperson, wenn: 

  • diese durch diese Versicherung versichert ist, 
  • sie in derselben Reisebuchung wie Sie ist und 
  • Sie alleine reisen müssen, nachdem Sie Ihre Reise abgesagt haben.

Wenn Sie Ihre Reise aus einem der versicherten Gründe absagen, übernehmen wir auch die Stornierungskosten für Minderjährige, wenn: 

  • diese durch diese Versicherung versichert sind, 
  • sie in derselben Reisebuchung wie Sie sind, 
  • sie während der Reise auf Ihre Kosten sind und 
  • Sie Ihre Reise aus einem der versicherten Gründe absagen.

Wenn Sie Ihre Reise aus einem der versicherten Gründe nicht antreten können, können Sie wählen, ob Sie: 

  • Ihre Reise absagen, oder 
  • Ihre Reise jemand anderem übertragen oder auf einen anderen Namen ändern, oder 
  • die Reisedaten ändern, um zu einem anderen Zeitpunkt zu reisen.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Reise zu übertragen oder zu ändern, übernehmen wir die Kosten, die durch die Änderungen entstehen, sofern diese geringer sind als die Stornierungskosten. In beiden Fällen verzichten Sie darauf, dass wir Ihnen irgendwelche anderen Kosten für die Stornierung der Reise erstatten.

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Pro-Schutz

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Reiseversicherung - Reiserücktritt

Wir erstatten Ihnen die Stornokosten, die Ihr Reiseanbieter Ihnen gemäß den Verkaufsbedingungen bis zur Grenze der gebuchten Tarifoption berechnet, falls Sie Ihre Reise stornieren müssen. 

Die maximale Entschädigung pro Schadensfall, bei jeder Gruppenversicherung, entspricht der gebuchten Tarifoption für alle versicherten Personen, die von demselben Schadensfall betroffen sind. Sollte der angegebene Limit überschritten werden, wird die Entschädigung proportional unter den betroffenen Versicherten verteilt und nach dem von jedem Versicherten versicherten Betrag. 

Wir übernehmen keine Kosten für Flughafensteuern, Bearbeitungsgebühren für die Ausstellung oder Stornierung, Versicherungen oder andere Zuschläge, die nicht vom Dienstleister bezahlt werden. 

Sie müssen die Reise vor dem Startdatum absagen und den Anbieter benachrichtigen. Diese Garantie gilt bis zu dem Tag und der Uhrzeit, zu der Ihre Reise beginnen soll. 

Die versicherten Gründe, die Sie daran hindern, die Reise anzutreten, müssen nach 72 Stunden ab Ihrem Beitritt zur Versicherung eintreten; es sei denn, Sie schließen die Versicherung gleichzeitig mit der Buchung der Reise ab. 

Die versicherten Gründe, die Sie daran hindern, die Reise zum geplanten Datum anzutreten, sind die folgenden:

Aus gesundheitlichen Gründen: 

  • Schwere Krankheit, schwerwiegende körperliche Verletzung oder Tod von: 
    • Ihnen 
    • Einem Verwandten ersten oder zweiten Grades 
    • Der Person, die sich um Ihre minderjährigen oder behinderten Kinder gekümmert hat 
    • Ihrem beruflichen Vertreter 
  • Tod eines Verwandten dritten Grades. 
  • Wenn Sie unerwartet zu einer Operation gerufen werden. 
  • Bei Schwangerschaftskomplikationen oder Fehlgeburt. 
  • Wenn Sie zu einer Organtransplantation geladen werden. 
  • Wenn ein Kind oder Geschwister von Ihnen unter zwei Jahren, die durch diese Versicherung versichert sind, unerwartet erkranken.

Aus rechtlichen Gründen:

  • Wenn Sie als Partei, Zeuge vor Gericht oder als Geschworener geladen werden. 
  • Wenn Sie als Mitglied eines Wahlvorstands geladen werden.
  • Wenn Sie von der Polizei festgenommen werden (solange es sich nicht um ein Verbrechen handelt). 
  • Wenn Sie zu Verfahren im Zusammenhang mit Ihrer Scheidung geladen werden. 
  • Wenn Ihnen an den für Ihre Reise geplanten Daten ein Kind zur Adoption übergeben wird. 
  • Wenn Ihnen ohne triftigen Grund ein Visum vom Konsulat verweigert wird. 
  • Wenn Sie von einer offiziellen Stelle geladen werden, um ein Dokument persönlich zu unterzeichnen.

Aus beruflichen Gründen:

  • Wenn Sie aus Ihrem Job entlassen werden. Es muss sich um eine nicht disziplinarische Entlassung handeln. 
  • Wenn Sie eine Anstellung in einem neuen Unternehmen beginnen, bei dem Sie in den letzten sechs Monaten nicht beschäftigt waren. Falls Sie durch eine Zeitarbeitsfirma (ETT) eingestellt werden, betrachten wir die Unternehmen, für die Sie gearbeitet haben, und nicht die ETT. 
  • Wenn Sie an den Daten Ihrer Reise amtliche Prüfungen ablegen müssen. 
  • Wenn Ihr Arbeitsvertrag verlängert wird. 
  • Wenn Sie versetzt werden und Ihre Adresse ändern müssen.

Aus außergewöhnlichen Gründen:

  • Schwere Schäden an Ihrer Wohnstätte (Haupt- oder Zweitwohnsitz) oder an Ihren Geschäftsräumen (wenn Ihre Anwesenheit essenziell ist). Als schwere Schäden betrachten wir solche, die durch Feuer, Diebstahl, Explosion, Überschwemmung oder durch Naturgewalten verursacht wurden. 
  • Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können, weil es zu irgendwelchen Zeitpunkten auf dem Weg Akte der Luft-, Land- oder Seepiraterie gegeben hat. 
  • Wenn die Behörden den Ort, von dem Sie Ihre Reise starten, offiziell als „Katastrophengebiet“ erklären. 
  • Wenn am Zielort ein terroristischer Akt oder eine Naturkatastrophe auftritt. Dies muss innerhalb von 30 Tagen vor dem Startdatum Ihrer Reise geschehen sein und weniger als 30 km vom Zielort entfernt. 
  • Wenn Ihr Unternehmen für bankrott erklärt wird.

Aus anderen Gründen:

  • Wenn Sie einen parallelen Steuerbescheid vom Finanzministerium über einen Betrag von mehr als 600 Euro erhalten. 
  • Wenn Sie die Reise stornieren, weil Sie eine ähnliche Reise in einer öffentlichen Verlosung vor einem Notar gewonnen haben. 
  • Wenn Ihre Unterlagen oder Ihr Gepäck unmittelbar vor Ihrer Reise gestohlen werden und Sie deshalb nicht starten können. 
  • Wenn Ihr Fahrzeug oder das Ihres Ehepartners eine Panne hat oder Sie einen Unfall damit haben und Ihre Reise aufgrund der Reparaturkosten von mehr als 600 Euro nicht antreten können. 
  • Wenn Ihnen ein offizielles Stipendium zugeteilt wird, das mit den Daten Ihrer Reise zusammenfällt.
     

Wenn Sie Ihre Reise aus einem der versicherten Gründe stornieren, übernehmen wir auch die Stornierungskosten eines Begleiters, wenn: 

  • dieser durch diese Versicherung versichert ist, 
  • er in derselben Reisebuchung wie Sie eingetragen ist und 
  • Sie nach der Stornierung Ihrer Reise alleine reisen müssen.

Wenn Sie Ihre Reise aus einem der versicherten Gründe stornieren, übernehmen wir auch die Stornierungskosten von Minderjährigen, wenn:

  • diese durch diese Versicherung versichert sind, 
  • sie in derselben Reisebuchung wie Sie eingetragen sind, 
  • sie während der Reise auf Ihre Kosten sind und 
  • Sie Ihre Reise aus einem der versicherten Gründe stornieren.

Wenn Sie Ihre Reise aus einem der versicherten Gründe nicht antreten können, können Sie wählen, ob Sie: 

  • Ihre Reise stornieren oder 
  • Ihre Reise jemand anderem übertragen oder auf einen anderen Namen umschreiben oder 
  • die Reisedaten ändern, um zu einem anderen Zeitpunkt zu reisen.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Reise zu übertragen oder zu ändern, übernehmen wir die Kosten, die durch die Änderungen entstehen, wenn diese geringer sind als die Stornierungskosten. In beiden Fällen verzichten Sie darauf, von uns die Zahlung irgendwelcher anderer Kosten für die Stornierung der Reise zu fordern.

Reiseschutz - Reiseunterbrechung

Wenn Sie Ihre Reise unterbrechen müssen, zahlen wir Ihnen die Kosten für die vorübergehende Unterkunft der Tage der nicht genutzten Reise bis zur Grenze der gebuchten Modalität. 

Um den Betrag zu berechnen, den wir Ihnen zahlen müssen, teilen wir den Gesamtbetrag der Unterkunftskosten durch die Anzahl der gebuchten Nächte und die Person. Wir multiplizieren den resultierenden Betrag mit der Anzahl der von Ihnen nicht genossenen Nächte.

Die versicherten Ursachen sind:

  • Tod von: 
    • Ihnen oder 
    • Einem direkten Familienmitglied. 
  • Körperunfall oder schwere Krankheit, die Ihre Hospitalisierung erfordert und Sie daran hindert, Ihre Reise fortzusetzen. 
  • Körperunfall oder schwere Krankheit, die eine Hospitalisierung eines direkten Familienmitglieds erfordert. 
  • Schwere Schäden an Ihrer Residenz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder an Ihren beruflichen Räumlichkeiten (wenn Ihre Anwesenheit wesentlich ist). Wir betrachten schwere Schäden, die durch Feuer, Explosion, Diebstahl oder Naturgewalten verursacht wurden. 
  • Wenn Sie aus Ihrem Job entlassen werden. Es muss eine disziplinarische Entlassung sein. 
  • Wenn Sie von Ihrem Job versetzt werden und Ihre Adresse ändern müssen. 
  • Wenn Sie einen Job in einem neuen Unternehmen antreten, bei dem Sie in den letzten sechs Monaten nicht eingestellt wurden. Falls Sie von einer Zeitarbeitsfirma (ETT) eingestellt wurden, berücksichtigen wir die Unternehmen, für die Sie gearbeitet haben, und nicht die ETT. 
  • Wenn Sie als Partei geladen werden, als Gerichtszeuge oder Geschworener tätig sind. Die abgedeckten Ursachen müssen eintreten, wenn Ihre Reise bereits begonnen hat.

COVID - Stornierung

  • Wenn Sie oder ein unmittelbares Familienmitglied von Ihnen zwischen dem Versicherungsvertrag und dem Beginn der Reise an COVID-19 sterben. 
  • Wenn Sie in den zwei Wochen vor Beginn der Reise an COVID-19 erkranken und keine Hospitalisierung benötigen. 
  • Wenn Sie an COVID-19 erkranken und in den vier Wochen vor Beginn der Reise hospitalisiert werden 
  • Wenn Sie oder Ihr Begleiter aufgrund einer Erkrankung an COVID-19 am Tag des Reiseantritts unter ärztlich verordneter Quarantäne stehen. 
  • Wenn ein unmittelbares Familienmitglied von Ihnen wegen COVID-19 hospitalisiert wird und dies Ihre Reise verhindert. 
  • Wenn Ihnen das Einsteigen verweigert wird, weil Sie Fieber oder andere Symptome haben. Sie müssen einen am selben Tag oder in den folgenden drei Tagen durchgeführten positiven Test für COVID-19 vorlegen. 
  • Wenn die Behörden Ihres Landes Ihre Anwesenheit oder Dienste als Teil der Reaktion auf die durch COVID-19 geschaffene Situation benötigen.
premium

Premium-Schutz

Sicher reisen

Reiseversicherung - Reiserücktritt

Wir erstatten Ihnen die Stornierungskosten, die Ihr Reiseanbieter Ihnen gemäß den Verkaufsbedingungen bis zum Limit der gewählten Tarifoption berechnet, falls Sie Ihre Reise stornieren müssen. 

Die maximale Entschädigung pro Schadensfall, in jeder Gruppenversicherung, entspricht der gewählten Tarifoption, für alle Versicherten, die vom selben Schadensfall betroffen sind. Wenn das angegebene Limit überschritten wird, wird die Entschädigung anteilig unter den betroffenen Versicherten gemäß dem von jedem Versicherten versicherten Betrag verteilt. 

Wir übernehmen keine Kosten für Flughafensteuern, Bearbeitungsgebühren für Ausstellung oder Stornierung, Versicherungen oder andere Zuschläge, die nicht vom Dienstleister bezahlt werden. Sie müssen die Reise vor dem Startdatum stornieren und den Anbieter benachrichtigen. Diese Garantie gilt bis zum Tag und zur Uhrzeit, zu der Ihre Reise beginnen muss. 

Die versicherten Gründe, die Sie daran hindern, die Reise anzutreten, müssen nach 72 Stunden ab Ihrem Beitritt zur Versicherung auftreten; es sei denn, Sie schließen die Versicherung gleichzeitig mit der Buchung der Reise ab. 

Die versicherten Gründe, die Sie daran hindern, die Reise zum geplanten Datum anzutreten, sind die folgenden:

Aus gesundheitlichen Gründen:

  • Schwere Krankheit, schwerwiegende Körperverletzung oder Tod von: 
    • Ihnen 
    • einem Verwandten ersten oder zweiten Grades 
    • der Person, die sich um Ihre minderjährigen oder behinderten Kinder kümmert 
    • Ihrem beruflichen Vertreter 
  • Tod eines Verwandten dritten Grades. 
  • Wenn Sie unerwartet zu einer Operation gerufen werden. 
  • Wenn Sie Schwangerschaftskomplikationen oder eine Fehlgeburt haben. 
  • Wenn Sie zu einer Organtransplantation geladen werden. 
  • Wenn ein Kind oder ein Bruder von Ihnen unter zwei Jahren, der durch diese Versicherung versichert ist, unerwartet erkrankt.

Aus rechtlichen Gründen:

  • Wenn Sie als Partei, Zeuge vor Gericht oder als Mitglied einer Jury geladen werden. 
  • Wenn Sie als Mitglied eines Wahlvorstandes geladen werden. 
  • Wenn Sie von der Polizei festgenommen werden (solange es sich nicht um ein Verbrechen handelt). 
  • Wenn Sie zu Verfahren in Bezug auf Ihre Scheidung geladen werden. 
  • Wenn Ihnen ein Kind zur Adoption am geplanten Reisedatum übergeben wird. 
  • Wenn Ihnen ohne triftigen Grund ein Visum vom Konsulat verweigert wird. 
  • Wenn Sie von einer offiziellen Stelle geladen werden, um persönlich ein Dokument zu unterzeichnen.

Aus beruflichen Gründen:

  • Wenn Sie aus Ihrem Job entlassen werden. Es muss eine disziplinarische Entlassung sein. 
  • Wenn Sie eine Arbeit in einem neuen Unternehmen beginnen, bei dem Sie in den letzten sechs Monaten nicht beschäftigt waren. Falls Sie von einer Zeitarbeitsfirma (ETT) eingestellt werden, berücksichtigen wir die Unternehmen, für die Sie gearbeitet haben, und nicht die ETT. 
  • Wenn Sie an den Reisedaten offizielle Prüfungen ablegen müssen. 
  • Wenn Ihr Arbeitsvertrag verlängert wird. 
  • Wenn Sie versetzt werden und Ihre Adresse ändern müssen.

Aus außergewöhnlichen Gründen:

  • Schwere Schäden an Ihrer Wohnstätte (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder an Ihren beruflichen Räumlichkeiten (wenn Ihre Anwesenheit unerlässlich ist). Wir betrachten als schwere Schäden solche, die durch Feuer, Diebstahl, Explosion, Überschwemmung oder durch Naturgewalten verursacht wurden. 
  • Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können, weil es auf einem Teil Ihrer Reiseroute zu Akten der Luft-, Land- oder Seepiraterie gekommen ist. 
  • Wenn die Behörden den Ort, von dem aus Sie Ihre Reise antreten, offiziell als „Katastrophengebiet“ erklären. 
  • Wenn am Zielort ein Terrorakt oder eine Naturkatastrophe eintritt. Dies muss innerhalb der 30 Tage vor dem Startdatum Ihrer Reise und in einer Entfernung von weniger als 30 km vom Zielort geschehen sein. 
  • Wenn Ihr Unternehmen für bankrott erklärt wird.

Aus anderen Gründen:

  • Wenn Sie eine parallele Einkommensteuererklärung vom Finanzministerium für einen Betrag von mehr als 600 Euro erhalten. 
  • Wenn Sie die Reise stornieren, weil Sie eine ähnliche Reise in einer öffentlichen Verlosung vor einem Notar gewonnen haben. 
  • Wenn Ihre Dokumente oder Ihr Gepäck unmittelbar vor Ihrer Reise gestohlen werden und Sie deshalb nicht starten können. 
  • Wenn Ihr Fahrzeug oder das Ihres Ehepartners eine Panne hat oder Sie damit einen Unfall haben und Ihre Reise aufgrund der Reparaturkosten, die höher als 600 Euro sind, nicht antreten können. 
  • Wenn Ihnen ein offizielles Stipendium zugesprochen wird, das mit den Reisedaten zusammenfällt.

Wenn Sie Ihre Reise aus einem der versicherten Gründe stornieren, übernehmen wir auch die Stornierungskosten eines Begleiters, wenn: 

  • er durch diese Versicherung versichert ist, 
  • er in derselben Reisereservierung wie Sie ist und 
  • Sie die Reise alleine antreten müssen, nachdem Sie sie storniert haben.

Wenn Sie Ihre Reise aus einem der versicherten Gründe stornieren, übernehmen wir auch die Stornierungskosten für Minderjährige, wenn: 

  • sie durch diese Versicherung versichert sind, 
  • sie in derselben Reisereservierung wie Sie sind, 
  • sie während der Reise zu Ihren Lasten sind und 
  • Sie Ihre Reise aus einem der versicherten Gründe stornieren.

Wenn Sie Ihre Reise aus einem der versicherten Gründe nicht antreten können, können Sie wählen, ob: 

  • Sie Ihre Reise stornieren, oder 
  • Sie Ihre Reise jemand anderem übertragen oder den Namen ändern, oder 
  • Sie die Reisedaten ändern, um zu einem anderen Zeitpunkt zu reisen.

Wenn Sie sich für die Übertragung oder Änderung der Reise entscheiden, übernehmen wir die Kosten, die durch die Änderungen entstehen, wenn diese geringer sind als die Stornierungskosten. In beiden Fällen verzichten Sie darauf, dass wir Ihnen irgendwelche anderen Arten von Kosten für die Stornierung der Reise erstatten.

Reiseschutz - Reiseunterbrechung

Wenn Sie Ihre Reise unterbrechen müssen, zahlen wir Ihnen die Kosten für die vorübergehende Unterkunft der Tage der nicht genutzten Reise bis zur Grenze der gebuchten Modalität. 

Um den Betrag zu berechnen, den wir Ihnen zahlen müssen, teilen wir den Gesamtbetrag der Unterkunftskosten durch die Anzahl der gebuchten Nächte und die Person. Wir multiplizieren den resultierenden Betrag mit der Anzahl der von Ihnen nicht genossenen Nächte.

Die versicherten Ursachen sind:

  • Tod von: 
    • Ihnen oder 
    • Einem direkten Familienmitglied. 
  • Körperunfall oder schwere Krankheit, die Ihre Hospitalisierung erfordert und Sie daran hindert, Ihre Reise fortzusetzen. 
  • Körperunfall oder schwere Krankheit, die eine Hospitalisierung eines direkten Familienmitglieds erfordert. 
  • Schwere Schäden an Ihrer Residenz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder an Ihren beruflichen Räumlichkeiten (wenn Ihre Anwesenheit wesentlich ist). Wir betrachten schwere Schäden, die durch Feuer, Explosion, Diebstahl oder Naturgewalten verursacht wurden. 
  • Wenn Sie aus Ihrem Job entlassen werden. Es muss eine disziplinarische Entlassung sein. 
  • Wenn Sie von Ihrem Job versetzt werden und Ihre Adresse ändern müssen. 
  • Wenn Sie einen Job in einem neuen Unternehmen antreten, bei dem Sie in den letzten sechs Monaten nicht eingestellt wurden. Falls Sie von einer Zeitarbeitsfirma (ETT) eingestellt wurden, berücksichtigen wir die Unternehmen, für die Sie gearbeitet haben, und nicht die ETT. 
  • Wenn Sie als Partei geladen werden, als Gerichtszeuge oder Geschworener tätig sind. Die abgedeckten Ursachen müssen eintreten, wenn Ihre Reise bereits begonnen hat.

COVID - Hilfe

  • Medizinische / Krankenhausunterstützung, wenn Sie an COVID-19 erkranken 
  • Diagnosetest (PCR) zur Bestätigung einer COVID-19-Infektion, wenn: 
    • Sie Symptome haben 
    • Sie keine Symptome haben, aber von einem Krankenhaus oder einer medizinischen Einrichtung behandelt werden müssen, um eine andere Krankheit oder einen Unfall zu behandeln 
  • Rücktransfer nach Hause, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung an COVID-19 nicht mit den bereitgestellten Mitteln zurückkehren können: 
  • Überführung sterblicher Überreste, wenn Sie an COVID-19 sterben. Solange es keine rechtlichen, behördlichen oder sanitären Maßnahmen gibt. 
  • Verlängerung des Aufenthalts in einem Hotel / einer Unterkunft, wenn Sie krank sind, aber nicht hospitalisiert werden müssen. Der Hotelaufenthalt muss von einem Arzt verschrieben werden. 
  • Vorzeitige Rückkehr, wenn ein unmittelbares Familienmitglied von Ihnen: 
    • An COVID-19 stirbt oder 
    • Wegen COVID-19 hospitalisiert wird

COVID - Stornierung

  • Wenn Sie oder ein unmittelbares Familienmitglied von Ihnen zwischen dem Versicherungsvertrag und dem Beginn der Reise an COVID-19 sterben. 
  • Wenn Sie in den zwei Wochen vor Beginn der Reise an COVID-19 erkranken und keine Hospitalisierung benötigen. 
  • Wenn Sie an COVID-19 erkranken und in den vier Wochen vor Beginn der Reise hospitalisiert werden 
  • Wenn Sie oder Ihr Begleiter aufgrund einer Erkrankung an COVID-19 am Tag des Reiseantritts unter ärztlich verordneter Quarantäne stehen. 
  • Wenn ein unmittelbares Familienmitglied von Ihnen wegen COVID-19 hospitalisiert wird und dies Ihre Reise verhindert. 
  • Wenn Ihnen das Einsteigen verweigert wird, weil Sie Fieber oder andere Symptome haben. Sie müssen einen am selben Tag oder in den folgenden drei Tagen durchgeführten positiven Test für COVID-19 vorlegen. 
  • Wenn die Behörden Ihres Landes Ihre Anwesenheit oder Dienste als Teil der Reaktion auf die durch COVID-19 geschaffene Situation benötigen.
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